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Presseerklärung:
Bundesstraße über KZ-Gelände

Die Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis e.V. verwahrt sich entschieden dagegen, dass eine Straße über KZ-Gelände geführt wird. Folgende Pressemitteilung wurde gestern veröffentlicht.

Es besteht die akute Gefahr, dass die Umgehungsstraße der B 96 in Fürstenberg/Havel (Brandenburg) nun doch über KZ-Gelände verlaufen wird. Bei einer Besprechung am 30.06.2001 im Landratsamt Oberhavel auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) wurde eine enge Umfahrung des Lagerkomplexes Ravensbrück/Uckermark als unrealisierbar bezeichnet. Von sechs Varianten werden jetzt nur noch zwei Varianten, die beide über früheres KZ-Gelände führen, ernsthaft geprüft. An dem Treffen nahmen Vertreterinnen und Vertreter zuständiger Behörden und Planungsgremien sowie der Stadt Fürstenberg, der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und der Lagergemeinschaft Ra­vensbrück/Freundeskreis teil.

Über die Trassenführung der Ortsumgehung Fürstenberg wird seit 1995 diskutiert. Bereits damals sollte die favorisierte Variante über das KZ-Gelände führen. Die Lagergemein­schaft Ravens­brück/Freundeskreis und das Internationale Ravensbrück-Komitee wandten sich ent­schieden gegen eine solche Missachtung eines Ortes, an dem zehntausende Frauen, Män­ner und Kinder von der SS ausgebeutet, gequält und ermordet wurden.

1996 einigten sich die Lagergemeinschaft Ravensbrück und Fürstenberger Bürgerinnen und Bürger auf eine enge östliche Umfahrung des Lagerkomplexes Ravensbrück/Uckermark. Die Beteiligten stimmten darin überein, dass die Ortsumgehung Fürstenberg dringend erforderlich sei, dass die Straße aber nicht über KZ-Gelände führen dürfe.

Bei einer Beratung im Februar 2001 favorisierte das Straßenbauamt Strausberg zur Bestürzung der Lagergemeinschaft erneut die Variante 4, die den Lagerkomplex zwi­schen dem Stamm­lager Ravensbrück und dem KZ-Uckermark zerschneidet. Im Ergebnis der Dis­kussion stimmte das Straßenbauamt zu, die technische Machbarkeit der engen östlichen Um­fahrung des Lagerkomplexes (Variante 5)zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass Variante 5 tech­nisch machbar ist. Zugleich teilte das Stra­ßenbauamt jedoch mit, dass diese Linienfüh­rung in ein inzwischen beantragtes FFH-Gebiet falle und somit angeblich ausscheide. Bei der Über­prüfung einer möglichen Ausnahmegenehmi­gung von dieser Naturschutzrichtlinie der EU sei mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Jahren zu rechnen, hieß es. 

Neben der Variante 4 präsentierte das Straßenbauamt eine weitere Trassenführung (Variante 4/5), die ebenfalls über KZ-Gelände führt. Die weiter westlich verlaufenden Varianten 1 bis 3, die den Lagerkomplex nicht berühren, waren nicht Gegenstand der Prüfung.

In der Besprechung wurde deutlich, dass die vom Brandenburgischen Landesamt für Denk­malpflege vorgelegte Denkmals­bereichssatzung, die auch das Siemens-Gelände und das KZ Uckermark einschließt, noch immer nicht von der Stadtverordnetenversammlung Fürsten­berg verabschie­det wurde. Ohne diese Verzögerung stünde allen Varianten, die den Lagerkom­plex durchqueren, der Denkmalschutz entgegen.

Voller Entsetzen nahmen anwesende Überlebende des Konzentrationslagers Ravensbrück auf, dass selbst der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Dr. Günter Morsch, eine Straße über das Jugend-KZ und spätere Vernichtungslager Uckermark (Variante 4/5) in Kauf nehmen würde.

Die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück ist Teil der Stiftung Brandenburgische Gedenk­stätten. Im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück waren zwischen 1939 und 1945 mehr als 130.000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert. Zum Lagerkomplex ge­hören außerdem das Siemens-Gelände und das Jugend-KZ und spätere Vernichtungslager Uckermark.

haGalil onLine 04-07-2001

 


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